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Landtags-und Bezirkstagswahlen 2023

Am 8.Oktober 2023 finden in Bayern Landtags-und Bezirkstagswahlen statt. Wir wollen auf diesen Seiten darüber informieren.

Hier als erstes mal unser Wahlprogramm:

https://www.die-linke-bayern.de/wahlen/landtags-und-bezirkswahl-2023/


Wer darf in Bayern wählen?

Stimmberechtigt für die Landtagswahl in Bayern sind laut Artikel 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) "alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach Art. 2 – infolge Richterspruchs – vom Stimmrecht ausgeschlossen sind."


Wie wird bei der Landtagswahl gewählt?

Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlberechtigung mit dem ihm zugeteilten Wahllokal. Möchte jemand dieses am Wahlsonntag nicht aufsuchen, sondern lieber per Briefwahl abstimmen, sind die Unterlagen schriftlich oder persönlich bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen. Dies ist frühestens etwa vier Wochen und spätestens am Freitag (15 Uhr) vor der Wahl möglich.

Wer sich entscheidet, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, benötigt einen Lichtbildausweis, um seine Identität zu bestätigen. Ein eigener Stift kann mitgenomen werden, muss aber nicht.


mehr unter: www.bayern.landtag.de/aktuelles/landtagswahl-bayern-2023/

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Dienstag 9:00 - 16:00
Donnerstag 9:00 - 18:00

Das Kreisbüro ist vom 26. Mai - 12. Juni 2023 nicht besetzt.

Aus der Linksfraktion

Erfahren Sie mehr auf der Website unserer Stadträtin Irmgard Freihoffer

https://linksfraktion-regensburg.de/